Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen

Leider ist heutzutage der Besuch beim Zahnarzt für die meisten Menschen zunächst einmal mit Kosten verbunden.

Dies nicht etwa nur bei der vierteljährlichen "Praxisgebühr", die wir im Auftrag der Krankenkassen bei unseren Patienten einziehen müssen.

Dazu kommen auch die Kosten für die eigentliche Zahn-Behandlung, die die Patienten zum Teil selbst tragen müssen. Denn nicht erst seit der letzten Gesundheitsreform sind die Zahlungen der Krankenkassen erheblich gekürzt worden.

Was zahlen die Krankenkassen?

Um in dem "Kosten-Dschungel" den Überblick zu behalten, wollen wir Ihnen hier die wichtigsten Begriffe kurz erklären...

Basisleistungen
Mittlerweile werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch "Basisleistungen" (also eine Art "medizinische Grundversorgung") übernommen.

Festzuschuss
Den Anteil der Kosten, den die Krankenkassen übernehmen, wird als "Festzuschuss" bezeichnet. Allein der Begriff implementiert bereits, dass nicht die vollen Kosten übernommen werden.

Höhe Festzuschüsse
Zudem wurden im Laufe der Jahre "flexible Zuzahlungen" durch "Festzuschüsse" ersetzt. Dass heisst, es wird nur noch ein fixer Geldbetrag pro (notwendiger) Behandlung gezahlt. Dieser ist jedoch unabhängig vom eigentlichen medizinischen Aufwand.

Eigenanteil
Der Teil der Kosten, der nicht von den Krankenkassen übernommen wird, wird als "Selbstbehalt" oder auch als "Eigenanteil" bezeichnet. Diese muss der Patient aus eigener Tasche aufbringen.

Heil- und Kostenplan
Der "Heil- und Kostenplan" ist ein individueller Kostenvoranschlag für den Patienten. Dieser wird bei der Krankenkasse eingereicht. Daraus ist dann auch die Höhe des "Festzuschusses" sowie der "Eigenanteil" ersichtlich.